Besitzen Sie einen Asbest-Sauger? Dann sind spezielle Massnahmen nötig um den Sauger in Betrieb zu halten und auch um die gesetzlichen Vorschriften einhalten zu können. Nachfolgend ein Auszug aus der Original-Bedienungsanleitung eines starmix Asbest-Saugers


Wirksamkeit des Saugers testen

Mindestens einmal jährlich ist vom Hersteller oder einer unterwiesenen Person eine staubtechnische Überprüfung durchzuführen, u.a. auf Beschädigungen des Filters, Dichtheit des Saugers und Funktion der Kontrolleinrichtung.

Zusätzlich muss bei Saugern der Staubklasse H die Filterwirksamkeit des Gerätes mindestens jährlich oder häufiger geprüft werden. Das Prüfverfahren, das für den Nachweis der Wirksamkeit des Gerätes angewendet werden kann, ist in EN 60335-2-69 AA.22.201.2 festgelegt. Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist sie mit einem neuen Hauptfilter zu wiederholen.


Prüfung und Wartung von Saugern der Staubklasse H-Asbest

Gemäss TRGS 519 Nr. 8.2 Absatz 7 müssen Sauger der Staubklasse H-Asbest nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch ein nach der Gefahrstoffverordnung zugelassenes, zertifiziertes Unternehmen gewartet und wenn erforderlich instandgesetzt werden. Für starmix-Sauger der Staubklasse H-Asbest wenden Sie sich bitte an die Firma ASUP GmbH, Rietstrasse 14, 8108 Dällikon, Telefon 055 442 35 19, www.asup.ch.

Bitte setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit oben genannten Unternehmen in Verbindung, um die Details der Abwicklung abzusprechen.

Der gewartete Sauger wird durch einen Wartungsstempel gekennzeichnet und erhält einen Wartungsbericht mit Prüfzeugnis. Der Wartungsbericht muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Reparaturen, die ausserhalb der Wartung anfallen, werden in Form eines Kostenvoranschlags bekanntgegeben und nach Bestätigung ausgeführt.


Vor dem Versand beachten:

- Sauger reinigen, entleeren, transportsicher und staubdicht verpacken

- Soweit erforderlich: Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht anbringen